Miet-, Geschäfts-, und Zahlungsbedingungen
ALLGEMEINES:
Alle Geräte müssen vom Mieter selbst, oder dessen Beauftragten, abgeholt und zurückgebracht werden.
Der Termin für Lieferung und Abholung wird jeweils vorher vereinbart.
Mietzeitraum für ein Wochenende ist Freitag 12.00 Uhr bis Montag 20.00Uhr
Die Technische Einweisung an den Geräten erfolgt bei deren Abholung durch den Vermieter.
Für entsprechende Stromversorgung, Wasser-,bzw. Abwasserleitungen hat der Mieter in ausreichender Dimension selbst zu sorgen.
Im Mietpreis für Kaffeeautomaten sind keine Kaffebohnen enthalten.
Bei Rückgabe von Geräten, Geschirr oder Zubehör, ist / sind dies/e sauber zurückzugeben. Bei schmutziger Rückgabe wird die Reinigung durch uns in Rechnung gestellt.
Der vom Mieter zu zahlende Gesamtpreis, ist bei Rücklieferung an den Vermieter ohne Abzug zu begleichen. Bei Rechnungsstellung, ist der fällige Rechnungsbetrag ohne Abzug, spätestens innerhalb 7 Arbeitstagen nach Rechnungseingang zu begleichen.
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertseuer.
HAFTUNG:
Die gelieferten Geräte oder Geschirr/Besteck sind gereinigt, Sauberkeit wird aber nicht zugesagt oder garantiert.
Alle gelieferten Geräte / Zubehör und Geschirr haben bei Rückgabe in ordnungsgemäßen Zustand und sauber zu sein. Bei nicht gereinigten Geräten / Zubehör oder Geschirr wird eine pauschale Reinigungs-Gebühr in Höhe von 30,- € pro Gerät und 25,- €/Stunde bei Geschirr verrechnet.
Bei Zerstörung oder Defekten, die vorsätzlich und / oder mutwillig, durch unsachgemäße Bedienung oder Umgang, an Geräten / Zubehör und Geschirr und evtl. damit zusammenhängende Unfälle oder Personenschäden, entstanden sind, sowie bei Diebstahl oder Fehlteilen, sind die für den Vermieter anfallenden Kosten vom Mieter zu tragen und zu begleichen .
Für die Ladungssicherung beim Transport hat Ausschließlich der Mieter oder dessen Beauftragter zu sorgen.
MIETABSCHLUSSKLAUSEL:
Die Vermietung von Geräten / Zubehör und Geschirr erfolgt prinzipiell nach der Reihenfolge der Auftragseingänge. Wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Zusage nicht erteilt worden wäre, behalte ich mir das Recht auf Widerruf der Zusage vor. Bei Rücktritt von einem Mietverhältnis durch den Mieter, wird eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens 20 % des Mietpreises fällig.
Diese Klausel tritt außer Kraft, wenn der Ausfall Ihres Events in unmittelbarem Zusammenhang, mit einem Ereignis durch höhere Gewalt besteht.
Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen aller Art frei, die in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Ansprüche gegen mich, der Firma Kraterrand Catering und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen mich, der Firma Kraterrand Catering, meiner Mitarbeiter oder Beauftragten. An der technischen Ausstattung aller Geräte und Zubehör dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Es ist verboten die Geräte zu Bekleben. Der Mieter haftet für alle Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, unabhängig von seinem Verschulden.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das für – 86736 Auhausen - zuständige Gericht